Prüfungen Heiz- und Kühltechnik

Deckenstrahlplatten

Deckenstrahlplatten werden nach EN 14037-2 in unseren geschlossenen Prüfkabinen geprüft. Die Prüfungen werden von DIN CERTCO anerkannt.

Im Rahmen der Europäischen Verordnung Nr. 305/2011 ist für alle Deckenstrahlplatten, die auf dem Gebiet der EU eingebaut werden, eine CE-Kennzeichnung erforderlich, die eine Prüfung der Wärmeleistung in einem notifizierten Prüflabor voraussetzt. Wir besitzen die erforderliche Notifizierung für die Prüfung von Deckenstrahlplatten durch das DIBt.

Die Prüfungen umfassen:

  • Leistungskennlinie und Normgesamtwärmeleistung der geprüften Platte
  • Leistungskennlinie und Normwärmeleistung der wirksamen Strahlplattenlänge
  • Leistungskennlinie und Normwärmeleistung der Anschlussbauteile
  • Norm-Modul-Wärmeleistung
  • Nennwärmeleistung nach EN 14037-3

Die Prüfungen werden in unseren Prüfkabinen nach EN 442-2 (Heizkörper) durchgeführt.

Da Anlagen mit Deckenstrahlplatten in der Praxis auch für die Raumkühlung verwendet werden können, lässt sich die Kühlleistung nach den Festlegungen von EN 14037-4 bestimmen. Die Prüfung nach dieser Norm setzt eine Messung der Wärmeleistung nach EN 14037-2 des Modells voraus.